In der Türkei werden Zahlungsdienste und die Ausgabe von E-Geld durch das Gesetz Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute geregelt. Nach einer Reform im Jahr 2020 wurde die Regulierungs- und Aufsichtsbefugnis über den Sektor auf die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) übertragen. Lizenzanträge werden daher bei der CBRT gestellt — nicht bei der Bankenaufsicht — und nach der Sekundärgesetzgebung der CBRT bearbeitet.
Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut?
Die erste und wichtigste Entscheidung ist, als welcher Institutstyp man tätig wird:
- Zahlungsinstitut: Erbringt Zahlungsdienste wie Geldtransfer, Auslösung von Zahlungsaufträgen, Kontoinformationsdienste und Acquiring. Es darf kein E-Geld ausgeben.
- E-Geld-Institut: Kann zusätzlich zu Zahlungsdiensten E-Geld ausgeben — dazu gehören Prepaid-Karten, digitale Geldbörsen und Modelle mit gespeichertem Guthaben. Seine Pflichten und die Mindestkapitalschwelle sind höher.
Wenn Ihr Geschäftsmodell das Halten von Kundenguthaben, das Anbieten einer digitalen Geldbörse oder die Ausgabe von Prepaid-Produkten umfasst, benötigen Sie eine E-Geld-Lizenz. Vermitteln Sie lediglich den Zahlungsfluss, kann eine Zahlungsinstitut-Lizenz ausreichen.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Der Lizenzierungsprozess beruht auf einem gut vorbereiteten Antragsdossier. Der allgemeine Ablauf ist:
- Vorprüfung und Machbarkeit: Gestaltung des Geschäftsmodells im Einklang mit der Gesetzgebung und korrekte Einordnung der Diensttypen.
- Gesellschaftsgründung: Gründung als Aktiengesellschaft mit einer Aktionärsstruktur, die die an Gründer gestellten Anforderungen erfüllt.
- Kapital: Einzahlung des Mindeststammkapitals in bar und frei von jeglicher Kollusion. Der Mindestbetrag variiert je nach Institutstyp und kann aktualisiert werden, weshalb der aktuelle Betrag vor der Antragstellung zu prüfen ist.
- Unternehmensinfrastruktur: Aufbau von Informationssystemen, interner Kontrolle, Risikomanagement, interner Revision und Compliance; unabhängige Prüf- und Penetrationstestberichte.
- Antragsdossier: Einreichung von Geschäftsplan, Budgetprognosen, Organigramm, Richtlinien und Verfahren, AML-Compliance-Programm und IT-Dokumentation bei der CBRT.
- Prüfung und Betriebserlaubnis: Prüfung durch die CBRT, Behebung von Mängeln und Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis.
Anforderungen an Gründer und Geschäftsleiter
Gründungsaktionäre und Vorstandsmitglieder werden anhand von Integritäts-, Finanzstärke- und Reputationskriterien bewertet; das Fehlen von Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, die erforderliche Berufserfahrung und vorgeschriebene Ausbildungsanforderungen werden geprüft. Von qualifizierten Aktionären wird erwartet, die Herkunft ihrer Mittel transparent zu belegen.
Zeitrahmen und häufige Fehler
Je nach Vollständigkeit des Dossiers wird das Verfahren in der Regel innerhalb einiger Monate bis zu einem Jahr abgeschlossen. Die häufigsten Verzögerungsursachen sind eine falsche Einordnung des Diensttyps, unzureichende IT-Dokumentation, Kontroll- und Compliance-Richtlinien auf Vorlagenniveau sowie eine unzureichende Dokumentation der Kapitalherkunft.
Wie FinWise Consulting unterstützt
Unser Team besteht aus Experten mit langjähriger Tätigkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bei der Zahlungs- und E-Geld-Lizenzierung bieten wir End-to-End-Unterstützung — von der Gestaltung des Geschäftsmodells und der Erstellung des Antragsdossiers bis zur Aufrechterhaltung der Compliance-Pflichten nach Erteilung der Betriebserlaubnis. Ein richtig strukturierter Antrag verkürzt den Zeitrahmen und senkt das Ablehnungsrisiko.


