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Lizenzierung von Zahlungs- und E-Geld-Instituten in der Türkei: Ein umfassender Leitfaden

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Lizenzierung von Zahlungs- und E-Geld-Instituten in der Türkei: Ein umfassender Leitfaden

In der Türkei werden Zahlungsdienste und die Ausgabe von E-Geld durch das Gesetz Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute geregelt. Nach einer Reform im Jahr 2020 wurde die Regulierungs- und Aufsichtsbefugnis über den Sektor auf die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) übertragen. Lizenzanträge werden daher bei der CBRT gestellt — nicht bei der Bankenaufsicht — und nach der Sekundärgesetzgebung der CBRT bearbeitet.

Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut?

Die erste und wichtigste Entscheidung ist, als welcher Institutstyp man tätig wird:

Wenn Ihr Geschäftsmodell das Halten von Kundenguthaben, das Anbieten einer digitalen Geldbörse oder die Ausgabe von Prepaid-Produkten umfasst, benötigen Sie eine E-Geld-Lizenz. Vermitteln Sie lediglich den Zahlungsfluss, kann eine Zahlungsinstitut-Lizenz ausreichen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Lizenzierungsprozess beruht auf einem gut vorbereiteten Antragsdossier. Der allgemeine Ablauf ist:

Anforderungen an Gründer und Geschäftsleiter

Gründungsaktionäre und Vorstandsmitglieder werden anhand von Integritäts-, Finanzstärke- und Reputationskriterien bewertet; das Fehlen von Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, die erforderliche Berufserfahrung und vorgeschriebene Ausbildungsanforderungen werden geprüft. Von qualifizierten Aktionären wird erwartet, die Herkunft ihrer Mittel transparent zu belegen.

Zeitrahmen und häufige Fehler

Je nach Vollständigkeit des Dossiers wird das Verfahren in der Regel innerhalb einiger Monate bis zu einem Jahr abgeschlossen. Die häufigsten Verzögerungsursachen sind eine falsche Einordnung des Diensttyps, unzureichende IT-Dokumentation, Kontroll- und Compliance-Richtlinien auf Vorlagenniveau sowie eine unzureichende Dokumentation der Kapitalherkunft.

Wie FinWise Consulting unterstützt

Unser Team besteht aus Experten mit langjähriger Tätigkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bei der Zahlungs- und E-Geld-Lizenzierung bieten wir End-to-End-Unterstützung — von der Gestaltung des Geschäftsmodells und der Erstellung des Antragsdossiers bis zur Aufrechterhaltung der Compliance-Pflichten nach Erteilung der Betriebserlaubnis. Ein richtig strukturierter Antrag verkürzt den Zeitrahmen und senkt das Ablehnungsrisiko.

Kategorien: ZahlungsinstituteE-Geld-InstituteLizenzierung

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